Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wassersport-Koller – www.wassersport-koller.at
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Buchungen und Angebote der Segel- und Wassersportschule Wassersport Koller über die Website www.wassersport-koller.at sowie im direkten Kundenkontakt.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu Kursen, Vermietungen oder anderen Leistungen kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit der Buchung, Übermittlung der Daten und Überweisung der Anzahlung in höhe von 50% der gebuchten Leistung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- oder Angebotsbeschreibung auf der Website. Änderungen des Ablaufs (z. B. witterungsbedingt) behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung oder Barzahlung vor Ort. Die Zahlung ist vor Kurs- bzw. Leistungsbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5. Rücktritt & Stornierung durch Teilnehmer
Sollten Sie einen Kurs gebucht haben und verhindert sein, so besteht bis 30 Tage vor Kursbeginn die Möglichkeit einer kostenfreier Stornierung. Die Anzahlung wird in Form eines Wertgutscheins von Wassersport Koller zurückerstattet.
- Bis zu einer Woche vor Kursbeginn 50% Stornokosten.
- Eine Woche vor Kursbeginn 80% Stornokosten.
- Ab 2 Tage vor Kursbeginn sind 100% der Kursgebühr zu begleichen, da eine etwaige Nachbesetzung nicht mehr möglich ist.
Sollten Sie unsere Sunbeam 27 reserviert haben, sind bei Reservierung 50% Anzahlung zu leisten. Sollten Sie die Reservierung stornieren wollen, so ist dies bis zu 14 Tage vorher kostenfrei möglich.
- Bis 2 Tage vor Reservierungsdatum sind 50 % , danach 100% der Gesamtmiete fällig.
- Sollte bei Schlechtwetter kein Auslaufen aus dem Hafen möglich sein, wird die Reservierung kostenfrei storniert oder verschoben.
- Kein Wind ist bei unserer Sunbeam kein kostenfreier Stornierungsgrund!
Für das Führen unserer Sunbeam 27 sind der BFA Binnen und das Schiffsführerpatent 10m zwingend erforderlich! Sollten Sie über einen gleichwertigen Schein (z.B. SBF Binnen Segel und Motor) verfügen, ist das Führen des Bootes ebenso zulässig. Um unangenehme Überaschungen am Tag der Reservierung zu vermeiden, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf. Die Befähigungsausweise sind am Tag der Reservierung vorzulegen. Sollten Sie die erforderlichen Patente am Tag der Reservierung nicht vorweisen können, sind 100% der Gesamtmiete fällig.
Küstenpatente (FB2, FB3, etc.) oder Binnenscheine BFA, welche nicht vom ÖSV ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert! Wir bitten um ihr Verständnis!
Ergänzend gelten folgende Bedingungen für unsere Special-Leistungen im Rahmen der Bootsvermietung (z. B. Frühstück am See, Serata tra amici, Sunset Cruise):
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Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten.
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Der Restbetrag ist vor Ort in bar zu entrichten – spätestens unmittelbar nach Ende der gebuchten Leistung.
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Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden (2 Tage) vor dem gebuchten Termin möglich.
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Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
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Umbuchungen sind innerhalb der Stornofrist nicht mehr möglich.
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Wir behalten uns das Recht vor, gebuchte Leistungen bei ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. Sturm, starker Regen, Gewitter) aus Sicherheitsgründen abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird entweder ein Ersatztermin angeboten oder die Anzahlung vollständig rückerstattet. -
Leichte Bewölkung oder kühles Wetter stellen keinen kostenfreien Stornierungsgrund dar.
6. Absage oder Abbruch durch den Veranstalter
Wassersport-Koller behält sich das Recht vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Kursleiters oder ungünstigen Witterungsverhältnissen abzusagen oder zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet oder gutgeschrieben.
Ein Kursabbruch aus Sicherheitsgründen (z. B. plötzlicher Wetterumschwung) berechtigt nicht zur Rückforderung der Kursgebühr, sofern bereits mehr als 50 % des Kurses stattgefunden hat.
7. Teilnahmebedingungen & Sicherheit
Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, an Wassersportaktivitäten teilzunehmen. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Haftung
Wassersport Koller haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer sind verpflichtet, bei Ausrüstung und Booten sorgfältig mit dem Material umzugehen – Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind zu ersetzen.
9. Mietbedingungen (Bootsverleih & Ausrüstung)
Mietobjekte (Boote, SUPs, etc.) dürfen nur von geeigneten Personen verwendet werden. Der Mieter haftet für Schäden am Material, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Mietbedingungen im Elektro- & Tretbootverleih
10.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen AGB für sämtliche Vermietungen von Wasserfahrzeugen (insbesondere Elektroboote) durch Wassersport Koller.
10.2 Vertragsabschluss und Anerkennung
Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Mieter, dass er:
- die Mietbedingungen gelesen und verstanden hat
- die geltenden Preise anerkennt
- ordnungsgemäß in die Handhabung des Mietobjektes eingewiesen wurde
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt vertragsgemäß zu nutzen und fristgerecht zurückzugeben.
10.3 Nutzungsberechtigung
Zur Führung des Mietbootes ist ausschließlich der Mieter berechtigt.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn Zweifel an der Eignung (z. B. Alkohol- oder Drogeneinfluss) bestehen.
10.4 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer wird gemäß Vereinbarung festgelegt.
Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Stunde.
Das Mietboot ist innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten zurückzugeben:
- Juli – September: täglich nach Witterung 10:00 – 19:00 Uhr
- April – Juni: an Wochenenden & Feiertagen je nach Witterung
Bei verspäteter Rückgabe wird der tatsächlich entstandene Mehraufwand in Rechnung gestellt.
10.5 Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Mietboot sorgfältig und sachgemäß zu behandeln
- alle geltenden Vorschriften einzuhalten
- Schäden unverzüglich zu melden
Es gilt insbesondere:
- absolutes Rauchverbot auf allen Booten
- Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand
Bei übermäßiger Verschmutzung werden Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Bei erforderlicher Bergung oder Abschleppung wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
10.6 Verhalten bei Unfall oder Schaden
Im Schadensfall hat der Mieter unverzüglich:
- den Vermieter zu verständigen
- die Polizei zu verständigen
- eine Unfalldokumentation (Skizze, Fotos) anzufertigen
- Daten von Beteiligten und Zeugen zu sichern
Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Schuldanerkenntnisse oder Zusagen gegenüber Dritten abgegeben werden.
10.7 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden:
- am Mietobjekt
- an Dritten oder deren Eigentum
Die Haftung umfasst auch Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei nicht durch Versicherungen gedeckten Schäden haftet der Mieter vollumfänglich.
10.8 Reparaturen
Reparaturen dürfen ausschließlich durch vom Vermieter beauftragte Betriebe durchgeführt werden.
Der Mieter trägt die Kosten im Rahmen seiner Haftung.
10.9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für:
- technische Defekte oder Ausfälle des Mietobjektes
- daraus resultierende Zeitverluste
- sonstige Vermögens- oder Folgeschäden
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
10.10 Identitätsnachweis
Der Mieter ist verpflichtet, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
Zur Absicherung des Vertragsverhältnisses wird eine Kopie oder ein Foto erstellt.
Dieses wird ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nach ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung gelöscht.
10.11 Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung des Mietbootes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und die Sicherheitsanweisungen zu befolgen.
11. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Den Gerichtsstand und etwaige andere Informationen entnehmen Sie dem Impressum.
