Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wassersport-Koller – www.wassersport-koller.at
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Wassersport Koller, insbesondere für:
- Segel- und Wassersportkurse
- Trainerstunden und Privatunterricht
- Vermietung von Elektro- und Tretbooten
- Vermietung von Segelbooten
- Vermietung von SUP-, Windsurf- und sonstigem Wassersportmaterial
- Motorbootfahrten und Wassersportaktivitäten
- Specials und sonstige Veranstaltungen
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss online, telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgt.
Mit Vertragsabschluss erklärt der Kunde, dass ihm diese AGB vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und er Gelegenheit hatte, diese einzusehen.
Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.wassersport-koller.at/agb/ abrufbar und wird auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen und Buchungen können – abhängig von der jeweiligen Leistung – online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Bei reservierbaren Leistungen kommt der Vertrag mit unserer Buchungsbestätigung bzw. – sofern eine Anzahlung vorgesehen ist – mit Annahme der Buchung und Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
Bei nicht reservierbaren Mietleistungen kommt der Vertrag unmittelbar vor Ort mit Vereinbarung der Miete und Übergabe des Mietobjektes zustande.
Sofern eine Anzahlung vorgesehen ist, beträgt diese grundsätzlich 50 % des Gesamtpreises, sofern bei der jeweiligen Leistung nichts anderes angegeben ist.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder Vereinbarung vor Ort.
Aus Sicherheits-, Wetter- oder Organisationsgründen können Ablauf, verwendetes Material, Route oder Zeitpunkt angepasst werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
4. Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Vereinbarung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Preis spätestens vor Beginn der Leistung bzw. vor Übergabe des Mietobjektes fällig.
5. Wetter und Sicherheit
Wassersport ist unmittelbar von Wetter- und Wasserbedingungen abhängig.
Wassersport Koller ist daher berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen zu verschieben, abzuändern, zu unterbrechen oder abzusagen.
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter und Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.
Eine Leistung kann insbesondere verweigert oder abgebrochen werden, wenn nach Einschätzung von Wassersport Koller eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer müssen körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, die jeweilige Wassersportaktivität sicher auszuüben.
Vorausgesetzte Befähigungsnachweise, Führerscheine oder Segelscheine sind vor Beginn der Leistung im Original oder in einer von Wassersport Koller akzeptierten Form vorzulegen.
Wassersport Koller ist berechtigt, die Teilnahme oder Übergabe eines Mietobjektes zu verweigern, wenn Zweifel an der sicheren Nutzung bestehen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogeneinfluss, offensichtlich mangelnder Eignung oder fehlenden vorgeschriebenen Befähigungsnachweisen.
TEIL B – KURSE UND TRAINERSTUNDEN
7. Stornierung oder Verschiebung durch Teilnehmer
Für gebuchte Kurse und Trainerstunden gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 30 Tage vor Kursbeginn: kostenfreie Stornierung; bereits geleistete Zahlungen werden als Wertgutschein gutgeschrieben
- 29 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 50 %
- 7 bis 3 Tage vor Kursbeginn: 80 %
- ab 2 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Wassersport Koller.
Als Stornierung gilt jede vollständige oder teilweise Absage, Aufhebung oder Verschiebung einer bereits verbindlich bestätigten Buchung durch den Kunden.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde die gebuchte Leistung lediglich auf einen anderen Termin oder auf unbestimmte Zeit verschieben möchte. Mit der Aufgabe des ursprünglich vereinbarten Termins gelten die jeweils anwendbaren Stornierungsbedingungen.
Ein Anspruch auf Umbuchung, Verschiebung, Gutschrift oder Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen auf einen anderen Termin besteht nicht.
Wassersport Koller kann im Einzelfall aus Kulanz einer Terminverschiebung zustimmen oder bereits geleistete Zahlungen auf einen Ersatztermin anrechnen. Eine solche Kulanzentscheidung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung bei zukünftigen Buchungen.
Davon unberührt bleiben Absagen oder Terminänderungen, die von Wassersport Koller selbst veranlasst werden, insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsgründen, technischen Ausfällen oder sonstigen Umständen, aufgrund derer die Durchführung der gebuchten Leistung nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
8. Absage oder Abbruch durch Wassersport Koller
Wassersport Koller kann Kurse insbesondere bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen, zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit eines Trainers oder aus Sicherheitsgründen absagen, verkürzen oder verschieben.
Bei einer vollständigen Absage wird ein Ersatztermin angeboten oder eine bereits geleistete Zahlung rückerstattet bzw. nach Wahl des Kunden gutgeschrieben.
Muss ein Kurs aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden und wurden bereits mehr als 50 % der vereinbarten Kursleistung erbracht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
TEIL C – ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
9. Geltungsbereich der Mietbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für sämtliche von Wassersport Koller vermieteten Wasserfahrzeuge und Wassersportgeräte, insbesondere:
- Elektroboote
- Tretboote
- Segelboote
- SUPs
- Windsurfmaterial
- sonstiges Wassersportmaterial
10. Übergabe und Einweisung
Der Mieter erhält das Mietobjekt in betriebsbereitem und ordnungsgemäßem Zustand.
Vor der Nutzung erfolgt – soweit erforderlich – eine Einweisung.
Der Mieter ist verpflichtet, sich mit der Bedienung und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen und Unklarheiten vor Fahrtantritt bekanntzugeben.
Mit Übernahme bestätigt der Mieter, das Mietobjekt grundsätzlich in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Verdeckte oder bei Übergabe nicht erkennbare Mängel bleiben davon unberührt.
11. Nutzung des Mietobjektes
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Mietobjekt sorgfältig und sachgemäß zu behandeln,
- die Einweisung und Sicherheitsanweisungen zu beachten,
- die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten,
- das Mietobjekt ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- erkennbare Schäden oder technische Probleme unverzüglich zu melden.
Eine Weitergabe des Mietobjektes an nicht berechtigte Personen ist nicht zulässig.
Auf sämtlichen Mietbooten und Mietobjekten besteht Rauchverbot.
Das Mitführen von Tieren auf Mietbooten und sonstigen Mietobjekten ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Mietdauer und Rückgabe
Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich.
Die Abrechnung erfolgt – soweit beim jeweiligen Angebot nicht anders angegeben – pro angefangener Stunde.
Das Mietobjekt muss spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und jedenfalls innerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten zurückgegeben werden.
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird die zusätzliche Mietdauer entsprechend dem geltenden Tarif verrechnet.
Erfolgt die Rückgabe erst außerhalb unserer Öffnungszeiten, wird auf die überzogene Mietdauer ein Aufschlag von 100 % des regulären zeitanteiligen Mietpreises verrechnet.
Weitergehende nachweislich entstandene Schäden oder Kosten bleiben davon unberührt, soweit deren Ersatz gesetzlich zulässig ist.
13. Zustand und Reinigung
Das Mietobjekt ist in ordnungsgemäßem und angemessen sauberem Zustand zurückzugeben.
Bei außergewöhnlicher oder durch unsachgemäße Nutzung verursachter Verschmutzung werden erforderliche Reinigungskosten mit € 80 pro Arbeitsstunde verrechnet.
14. Rückholung, Bergung und Abschleppung
Benötigt der Mieter aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes eine Rückholung, Bergung oder Abschleppung, werden die dadurch entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Hierfür wird eine Mindestpauschale von € 120 verrechnet.
Dies gilt insbesondere bei:
- Fehlbedienung
- Missachtung von Anweisungen
- Verlassen des vereinbarten oder zulässigen Fahrbereichs
- nicht ausreichender Rücksichtnahme auf Wetter- oder Windverhältnisse
- selbst verursachter Manövrierunfähigkeit
- sonstigen vom Mieter verursachten Umständen
Keine Rückhol- oder Bergungspauschale wird verrechnet, wenn die Rückholung ausschließlich aufgrund eines von Wassersport Koller zu vertretenden technischen Defektes am ordnungsgemäß verwendeten Mietobjekt erforderlich wird.
15. Schäden und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er schuldhaft am Mietobjekt, dessen Ausrüstung oder am Eigentum Dritter verursacht.
Schäden und Auffälligkeiten sind Wassersport Koller unverzüglich mitzuteilen.
Eine eigenmächtige Reparatur ist nicht gestattet.
Notwendige Reparaturen werden ausschließlich durch Wassersport Koller oder durch von Wassersport Koller beauftragte Fachbetriebe durchgeführt.
16. Versicherung und Selbstbehalt bei versicherten Mietbooten
Soweit für das jeweilige Mietboot eine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung besteht und der konkrete Schaden von dieser Versicherung gedeckt ist, trägt der Mieter im von ihm zu vertretenden Schadensfall einen Selbstbehalt von bis zu € 500.
Der Selbstbehalt begrenzt die Haftung des Mieters nicht, wenn und soweit der Schaden aufgrund der konkreten Umstände nicht von der bestehenden Versicherung gedeckt ist und der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Schaden einzustehen hat.
Insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung können – abhängig von Versicherungsdeckung und Rechtslage – darüber hinausgehende Ansprüche bestehen.
17. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Bei einem Unfall oder einem erheblichen Schaden ist unverzüglich:
- Wassersport Koller zu verständigen,
- soweit erforderlich die Polizei bzw. zuständige Einsatzorganisation zu verständigen,
- der Unfall durch Fotos und gegebenenfalls eine Skizze zu dokumentieren,
- Name und Kontaktdaten beteiligter Personen und Zeugen festzuhalten.
Ohne Zustimmung von Wassersport Koller dürfen gegenüber Dritten keine Schuldanerkenntnisse oder verbindlichen Zusagen im Namen von Wassersport Koller abgegeben werden.
TEIL D – ELEKTRO- UND TRETBOOTE
18. Nutzungsberechtigung
Das Mindestalter zum selbstständigen Führen unserer Elektroboote beträgt 16 Jahre.
Zur Führung ist grundsätzlich die als Mieter registrierte bzw. von Wassersport Koller ausdrücklich zugelassene Person berechtigt.
Der Mieter trägt dafür Sorge, dass das Boot ausschließlich von berechtigten und geeigneten Personen geführt wird.
19. Identitätsnachweis
Vor Übergabe kann die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.
Soweit dies für die Abwicklung des Mietverhältnisses und die Wahrung berechtigter Ansprüche erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist, können die hierfür notwendigen Identifikationsdaten verarbeitet werden.
Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
TEIL E – SEGELBOOTVERMIETUNG
20. Befähigungsnachweise
Segelboote werden nur an Personen ausgegeben, die über die für das jeweilige Boot von Wassersport Koller verlangte Segelerfahrung und erforderlichen Befähigungsnachweise verfügen.
Die erforderlichen Nachweise sind vor Übergabe vorzulegen.
Wassersport Koller ist berechtigt, trotz vorgelegtem Befähigungsnachweis eine Übergabe abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Fähigkeit zur sicheren Führung des Bootes bestehen.
21. Sunbeam 27
Für die selbstständige Führung unserer Sunbeam 27 sind grundsätzlich folgende Befähigungsnachweise erforderlich:
- BFA Binnen des Österreichischen Segel-Verbandes
- Schiffsführerpatent 10 m
Gleichwertige Befähigungsnachweise, insbesondere SBF Binnen unter Segel und mit Antriebsmaschine, können nach vorheriger Prüfung durch Wassersport Koller anerkannt werden.
Küstenpatente wie FB2 oder FB3 ersetzen den erforderlichen Binnen-Befähigungsnachweis nicht.
Die erforderlichen Befähigungsnachweise sind spätestens bei Übergabe vorzulegen.
Können die erforderlichen Nachweise am Miettag nicht vorgelegt werden und kann das Boot deshalb nicht übergeben werden, bleibt der vereinbarte Mietpreis entsprechend den vereinbarten Stornobedingungen fällig.
22. Stornierung Sunbeam 27
Bei Reservierung sind 50 % des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Reservierungstag möglich.
Danach gelten folgende Stornokosten:
- bis 2 Tage vor dem Reservierungstag: 50 % des Gesamtpreises
- weniger als 2 Tage vorher bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Kann das Boot aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen nicht auslaufen, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Reservierung kostenfrei storniert.
Fehlender oder zu schwacher Wind stellt für sich allein keinen kostenfreien Stornierungsgrund dar.
23. Auf- und Abbau von Segelbooten
Soweit bei der jeweiligen Vermietung nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der erforderliche Auf- und Abbau des Segelbootes durch den Mieter nach entsprechender Einweisung.
Wird ein Boot entgegen der Vereinbarung nicht oder nicht vollständig abgebaut bzw. ordnungsgemäß übergeben, können hierfür € 60 verrechnet werden.
TEIL F – SUP- UND SURFMATERIAL
24.Vermietung von Windsurfmaterial
Windsurfmaterial wird zur selbstständigen Nutzung grundsätzlich nur an Personen ausgegeben, die einen von Wassersport Koller anerkannten Surfschein bzw. entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können.
Ohne entsprechenden Nachweis ist eine selbstständige Vermietung von Windsurfmaterial nicht möglich.
25. Surf Rescue
Für die Vermietung von Windsurfmaterial kann optional unsere Surf Rescue zum Preis von € 19 pro Mietvorgang abgeschlossen werden.
Die Surf Rescue umfasst eine erforderliche Rückholung des Mieters und des gemieteten Surfmaterials, wenn der Mieter aufgrund von Wind-, Wetter- oder fahrtechnischen Umständen nicht mehr selbstständig zum Ausgangspunkt zurückkehren kann.
Die Surf Rescue ersetzt keine Rettungs- oder Notfallorganisation und stellt keine Versicherung dar.
Sie befreit den Mieter nicht von der Verpflichtung, Wetterbedingungen, eigene Fähigkeiten und Sicherheitsanweisungen zu berücksichtigen.
Ohne gebuchte Surf Rescue gelten für erforderliche Rückholaktionen die Bestimmungen gemäß Punkt 14 dieser AGB, insbesondere die Mindestpauschale von € 120 zuzüglich eines gegebenenfalls darüber hinausgehenden tatsächlichen Aufwandes.
Rückholungen aufgrund eines von Wassersport Koller zu vertretenden technischen Defektes am ordnungsgemäß verwendeten Mietmaterial werden nicht verrechnet.
TEIL G – SPECIALS
26. Bootsvermietungs-Specials
Für reservierbare Specials wie insbesondere:
- Frühstück am See
- Sunset Cruise
- Serata tra amici
gelten ergänzend folgende Bedingungen:
Bei Buchung ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird die geleistete Anzahlung einbehalten.
Wassersport Koller kann die Leistung bei ungeeigneten Wetterbedingungen, insbesondere Gewitter, Sturm oder starkem Regen, verschieben oder absagen.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder die geleistete Anzahlung rückerstattet.
Leichte Bewölkung, kühlere Temperaturen oder vergleichbare Bedingungen stellen für sich allein keinen kostenfreien Stornierungsgrund dar.
TEIL H – HAFTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
27. Haftung von Wassersport Koller
Wassersport Koller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Die Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Für persönliche Gegenstände und Wertsachen der Kunden wird keine Verwahrung übernommen. Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Technische Defekte oder sonstige Ausfälle eines Mietobjektes können trotz ordnungsgemäßer Wartung auftreten. Für daraus entstehende mittelbare Schäden, Zeitverluste oder sonstige Vermögensschäden haftet Wassersport Koller nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
28. Eigenverantwortung und Sicherheitsanweisungen
Wassersportaktivitäten sind mit naturgegebenen Risiken verbunden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen, Sicherheitsanweisungen zu beachten und Wetter- und Wasserbedingungen angemessen zu berücksichtigen.
Die Formulierung „Nutzung auf eigene Gefahr“ bedeutet keinen Ausschluss gesetzlich zwingender Haftungsansprüche gegenüber Wassersport Koller.
29. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Details zu Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.wassersport-koller.at/datenschutz/.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen sowie die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Wassersport Koller vereinbart.
31. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Wassersport Koller
Seewaldstraße 11
4863 Seewalchen am Attersee
Österreich
Telefon: +43 676 814 28 204
E-Mail: info@wassersport-koller.at
Aktuelle Fassung und QR-Code-Ziel:
www.wassersport-koller.at/agb/
